Am Sonntag, 8. März 2026, hat das Schweizer Stimmvolk der Einführung der Individualbesteuerung zugestimmt. Damit wird ein bedeutender Systemwechsel im Schweizer Steuerrecht eingeleitet, der insbesondere die Besteuerung von Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften grundlegend verändert.
Heute werden verheiratete Paare sowie Personen in eingetragenen Partnerschaften steuerlich gemeinsam veranlagt. Das Einkommen und Vermögen beider Partner wird zusammengezählt und anschliessend zum geltenden Steuertarif besteuert. Ledige Personen hingegen werden individuell besteuert.
Dieses System führt dazu, dass Haushalte mit vergleichbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit je nach Zivilstand unterschiedlich hohe Steuern bezahlen. Insbesondere bei Doppelverdiener-Ehepaaren kann die gemeinsame Veranlagung aufgrund der Progression zu einer höheren Steuerbelastung führen als bei unverheirateten Paaren mit gleichem Gesamteinkommen. Dieses Phänomen wird häufig als sogenannte „Heiratsstrafe“ bezeichnet.
Auswirkungen auf Erwerbstätigkeit und Haushaltsstruktur
Ein zentrales Ziel der Reform besteht darin, Fehlanreize im heutigen System zu reduzieren. Durch die separate Besteuerung wird das Einkommen des zweiten Partners nicht mehr direkt in eine höhere Progressionsstufe des gemeinsamen Einkommens einbezogen. Dadurch ergibt sich insbesondere für Zweitverdiener eine steuerliche Entlastung, was die Standortattraktivität und die Erwerbsanreize in der Schweiz stärkt.
Zentrale Änderungen
Mit der Annahme der Vorlage wird das System künftig auf eine konsequente Individualbesteuerung umgestellt:
Anpassung bei Abzügen und Vermögenszuordnung
Im Zuge der Reform werden die Zuteilungen von Abzügen und Vermögenswerten neu definiert:
Zeitplan der Umsetzung
Das neue Bundesgesetz muss spätestens bis 2032 in Kraft treten. Der Bundesrat kann jedoch eine frühere Inkraftsetzung festlegen. Bis dahin werden Bund und Kantone ihre Steuertarife, Abzüge und administrativen Prozesse an das neue System anpassen.
Mit der Einführung der Individualbesteuerung wird damit einer der grössten strukturellen Änderungen im Schweizer Steuersystem der letzten Jahrzehnte umgesetzt. Für Steuerpflichtige, Unternehmen und Berater wird die Reform langfristig Auswirkungen auf Steuerplanung, Erwerbsmodelle und Haushaltsstrukturen haben.