Geschäftsfahrzeug und Akkordanten
Ein aktuelles Urteil des Versicherungsgerichts St. Gallen (AHV 2025/6, Januar 2026) klärt zwei Fragen, die im Alltag von KMU und Bauunternehmen häufig für Unsicherheit sorgen.
Akkordanten gelten grundsätzlich als unselbstständig erwerbend
Ein Handelsregistereintrag oder eine eigene Rechnung reichen nicht aus, um Akkordanten als selbstständig zu qualifizieren. Entscheidend ist das wirtschaftliche Bild: eigene Betriebsorganisation, Maschinen, Material und Aufträge von mehreren Kunden. Fehlen diese Merkmale, schuldet der Auftraggeber AHV-Beiträge, dies auch rückwirkend.
Privatanteil wird aufgerechnet
Wer seinem Geschäftsführer einen Pick-up (bis zu 3’500 t) überlässt, sollte aufpassen: Das Gericht stufte einen Ford Ranger als privattaugliches Fahrzeug ein, schliesslich ist er mit einem normalen Führerausweis fahrbar. Steht das Fahrzeug zudem am Wohnort des Geschäftsführers, reicht die blosse Behauptung einer ausschliesslich geschäftlichen Nutzung nicht aus. Ohne Fahrtenbuch wird der Privatanteil mit 10.8%/Jahr pauschal aufgerechnet.