Datum:
20.04.2026
Verfasser:
Nathalie Birrer

Säule 3a: Neue Möglichkeiten zur Steueroptimierung ab 2026

Bisher waren verpasste Einzahlungen in die Säule 3a steuerrechtlich nicht korrigierbar. Mit der neuen gesetzlichen Regelung erfährt die private Vorsorge in der Schweiz eine wesentliche Flexibilisierung.

Rückwirkende Einkäufe ab dem Steuerjahr 2026
Ab dem 1. Januar 2026 wird es erstmals möglich sein, Beitragslücken in der Säule 3a rückwirkend zu schliessen. Dies gilt für Lücken, die ab dem Steuerjahr 2025 entstehen. Solche Einkäufe können bis zu zehn Jahre rückwirkend getätigt und vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden.

Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit
Die steuerliche Anerkennung eines solchen Einkaufs ist an strikte Kriterien gebunden. Wesentlich ist unter anderem, dass die steuerpflichtige Person sowohl im Jahr der Nachzahlung als auch im Jahr, für welches die Zahlung erfolgt, ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt hat. Darüber hinaus sind weitere regulatorische Punkte entscheidend, die im Einzelfall detailliert geprüft werden müssen, um die definitive Abzugsfähigkeit gegenüber den Steuerbehörden sicherzustellen.

Individuelle Beratung zur Steueroptimierung
Diese Neuerung bietet erhebliches Potenzial für eine strategische Senkung Ihrer Steuerlast bei gleichzeitigem Ausbau Ihrer Altersvorsorge. Da die Zulässigkeit von diversen Faktoren abhängt, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung.

Kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch – wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrer Steuerplanung kompetent zu begleiten.

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